UrlaubKein gesetzlicher Mindesturlaub für Zeiten von Sonderurlaub
| Für die Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs bleiben Zeiten eines unbezahlten Sonderurlaubs unberücksichtigt. Mit dieser Aussage ändert das BAG seine bisherige Rechtsprechung. |
Befindet sich ein Arbeitnehmer im Urlaubsjahr ganz oder teilweise im unbezahlten Sonderurlaub, ist bei der Berechnung der Urlaubsdauer zu berücksichtigen, dass die Arbeitsvertragsparteien ihre Hauptleistungspflichten durch die Vereinbarung von Sonderurlaub vorübergehend ausgesetzt haben. Dies führt dazu, dass einem Arbeitnehmer für ein Kalenderjahr, in dem er sich durchgehend im unbezahlten Sonderurlaub befindet, mangels einer Arbeitspflicht kein Anspruch auf Erholungsurlaub zusteht, so neuerdings das BAG (Urteil vom 19.03.2019, Az. 9 AZR 315/17, Abruf-Nr. 207805).
Ausgabe: 05/2019, S. 76 · ID: 45813591
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