SozialversicherungA1-Bescheinigungen für Dienstreisen könnten bald wegfallen!
| Das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission haben sich darauf geeinigt, die Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu überarbeiten. Teil der Einigung ist, dass für Dienstreisen ins EU-Ausland künftig keine Beantragung von A1-Bescheinigungen mehr nötig sein soll. |
Die A1-Bescheinigung dient beim grenzüberschreitenden Mitarbeitereinsatz innerhalb der EU als Nachweis darüber, dass die sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften des Heimatlands des Arbeitnehmers weiter gelten sollen. Dies gilt sowohl bei längerfristiger Entsendung bis zu einer Höchstdauer von zwei Jahren aber auch bei kürzeren Dienstreisen. Die Regelung hat ihre rechtliche Grundlage in der Verordnung (EG) 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Auf nationaler Ebene wird die Bescheinigung bei den insoweit zuständigen Krankenkassen beantragt.
Ausgabe: 05/2019, S. 76 · ID: 45838159
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