Logo IWW
Login
0931 4170-472HilfeFeedback
LGPLöhne und Gehälter professionell

UrlaubKein gesetzlicher Mindesturlaub für Zeiten von Sonderurlaub

04.04.2019 1 Min. Lesedauer

| Für die Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs bleiben Zeiten eines unbezahlten Sonderurlaubs unberücksichtigt. Mit dieser Aussage ändert das BAG seine bisherige Rechtsprechung. |

Befindet sich ein Arbeitnehmer im Urlaubsjahr ganz oder teilweise im unbezahlten Sonderurlaub, ist bei der Berechnung der Urlaubsdauer zu berücksichtigen, dass die Arbeitsvertragsparteien ihre Hauptleistungspflichten durch die Vereinbarung von Sonderurlaub vorübergehend ausgesetzt haben. Dies führt dazu, dass einem Arbeitnehmer für ein Kalenderjahr, in dem er sich durchgehend im unbezahlten Sonderurlaub befindet, mangels einer Arbeitspflicht kein Anspruch auf Erholungsurlaub zusteht, so neuerdings das BAG (Urteil vom 19.03.2019, Az. 9 AZR 315/17, Abruf-Nr. 207805).

Ausgabe: 05/2019, S. 76 · ID: 45813591

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Hinweis
Teilen
PDF
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...

Heft-Reader

2019

Bildrechte