Arbeitgeberleistunge
Rabattfreibetrag für Tagesfreifahrkarte eines Ruhestandsbeamten
27.03.2019
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| Entsendet der Arbeitgeber Arbeitnehmer ins Ausland, kann er deren höhere Lebenshaltungskosten vor Ort durch die Zahlung eines Kaufkraftausgleichs abgelten. Das BMF hat die nach § 3 Nr. 64 S. 3 EStG steuerfreien Beträge zum 01.04.2019 angepasst (BMF, Schreiben vom 04.04.2019, Az. IV C 5 – S 2341/19/10001, Abruf-Nr. 208209). |
Ausgabe: 05/2019, S. 74 · ID: 45856933