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MindestlohnVerfallfristenregelung vor Inkrafttreten des MiLoG wirksam
02.04.2019 1 Min. Lesedauer
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Verfallklausel ohne Einschränkung beim Mindestlohn
| Eine Verfallfristenregelung, die den gesetzlichen Mindestlohn nicht erfasst, ist für vor dem Inkrafttreten des MiLoG abgeschlossene Arbeitsverträge wirksam. Das hat jedenfalls das LAG Sachsen entschieden. Eine Entscheidung des BAG zu der Frage steht noch aus. |
Vor dem Inkrafttreten des MiLoG war laut LAG die Ausschlussfristenregelung noch wirksam. Sie konnte den bis dahin noch unbekannten gesetzlichen Mindestlohn im Arbeitsvertrag nicht berücksichtigen (LAG Sachsen, Urteil vom 09.10.2018, Az. 7 Sa 164/18 [6], Abruf-Nr. 207887).
Ausgabe: 5/2019, S. 75 · ID: 45836317
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