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LGPLöhne und Gehälter professionell

LohnpfändungHöhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab Juli 2019

24.05.2019 1 Min. Lesedauer

| Turnusgemäß – alle zwei Jahre – werden zum 01.07.2019 die Pfändungsfreigrenzen angepasst. Damit erhöhen sich u. a. die auszahlbaren Beträge an Arbeitnehmer, deren Gehalt gepfändet wurde. |

Beispielhafte Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2019
Unterhaltspflicht gegenüber ... PersonenNettoeinkommen pfändungsfrei bisBisheriger Grenzwert
0 1.179,99 Euro1.139,99 Euro
11.629,99 Euro1.569,99 Euro
21.869,99 Euro1.799,99 Euro
3 2.119,99 Euro2.039,99 Euro
4 2.369,99 Euro2.289,99 Euro
Weiterführender Hinweis
  • Die „Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2019“ finden Sie auf lgp.iww.de → Abruf-Nr. 209066

Ausgabe: 07/2019, S. 109 · ID: 45930558

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