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LGPLöhne und Gehälter professionell

Lohnsteuer-AnmeldungenCorona-Krise: Frist für Lohnsteuer-Anmeldungen verlängert

24.04.2020 1 Min. Lesedauer

| Die Fristen zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen können während der Corona-Krise im Einzelfall auf Antrag verlängert werden. Das hat das BMF mitgeteilt. Für den Antrag nach § 109 Abs. 1 AO ist lt. BMF Voraussetzung, dass der Arbeitgeber oder der mit der Lohnbuchhaltung und Lohnsteuer-Anmeldung Beauftragte nachweislich unverschuldet daran gehindert ist, die Lohnsteuer-Anmeldungen pünktlich zu übermitteln. Die Fristverlängerung darf maximal zwei Monate betragen (BMF, Schreiben vom 23.04.2020, Az. IV A 3 – S 0261/20/10001 :005, Abruf-Nr. 215326). |

Ausgabe: 04/2020, S. 73 · ID: 46531473

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