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KurzarbeitergeldKurzarbeitergeld für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer?

09.04.2020 2 Min. Lesedauer

| In der Praxis tritt aktuell die Frage auf, ob Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) einer GmbH einen Anspruch auf das Kurzarbeitergeld haben. Lesen Sie, was im Einzelfall gilt. | 

Es gilt der Grundsatz: Wer nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlt, bekommt kein Kurzarbeitergeld. Maßgeblich für den Anspruch auf das Kurzarbeitergeld ist daher der sozialversicherungsrechtliche Status des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH.

Ausgabe: 04/2020, S. 74 · ID: 46498115

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