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UrlaubBAG fragt EuGH zum Urlaubsverfall bei Krankheit und Erwerbsminderung

Abo-Inhalt 27.07.2020 2 Min. Lesedauer

| Nach Auffassung des BAG verfallen nicht genommene Urlaubstage bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahrs. Was ist aber, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf den Verfall nicht hinweist oder ihn nicht dazu auffordert, den Urlaub zu nehmen? Gilt die 15-Monatsfrist auch bei unterlassener Mitwirkung des Arbeitgebers? Das BAG hat dem EuGH diese Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. |

Die bisherige EuGH-Rechtsprechung zum Urlaubsverfall

Ausgabe: 07/2020, S. 150 · ID: 46726593

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