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LGPLöhne und Gehälter professionell

ArbeitgeberleistungenSonderausgabe „Überlassung bzw. Übereignung von Smartphones“

07.07.2020 1 Min. Lesedauer

| Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern ein betriebliches Smartphone überlassen oder die Nutzung eines privaten Smartphones für dienstliche Zwecke bezuschussen. Für diese und weitere Gestaltungen gelten unterschiedliche lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Regeln. Eine Sonderausgabe von LGP erläutert die verschiedenen Spielregeln ausführlich. Zusätzlich finden Sie darin einen Mustervertrag über die Überlassung eines betrieblichen Smartphones. |

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Ausgabe: 07/2020, S. 131 · ID: 46680049

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