Gesetzliche UnfallversicherungSturz beim Skifahren als Arbeitsunfall?
| Ein Sturz beim Skifahren auf einer mehrtägigen, vom Arbeitgeber organisierten Reise kann ein Arbeitsunfall sein. Dies hat das LSG Baden-Württemberg entschieden und dabei Skifahren als versicherte betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung gewertet. |
Ein Entwicklungsingenieur nahm gemeinsam mit anderen Mitarbeitern an einer von seinem Arbeitgeber traditionell im März initiierten fünftägigen Reise teil. Es wurden gemeinsame Aktivitäten in drei Gruppen unternommen (Wandern, Rodeln, Skifahren). Die Einteilung der Gruppen richtete sich nach Können und Ausdauer. An jeder Gruppe nahm mindestens eine Führungskraft aus der erweiterten Geschäftsführung teil. Nach den Gruppenaktivitäten trafen sich täglich alle Teilnehmer durchmischt zum gemeinsamen Austausch. Betriebsfremde waren nicht eingeladen und nahmen auch nicht teil. Der Ingenieur stürzte beim Skifahren am dritten Tag der Reise und brach sich den rechten Unterschenkel sowie das Steißbein. Seine Berufsgenossenschaft (BG) lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Das LSG hat die BG verurteilt, den Sturz als Arbeitsunfall anzuerkennen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.05.2020, Az. L 10 U 289/18, Abruf-Nr. 216479).
Ausgabe: 07/2020, S. 134 · ID: 46671320
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