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LGPLöhne und Gehälter professionell

SozialversicherungspflichtKommanditist einer KG kann abhängig beschäftigt sein

18.08.2020 1 Min. Lesedauer

| Ob der Kommanditist einer KG im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mitarbeitet oder ob er in seiner ausgeübten Tätigkeit selbst handelnder Mitunternehmer ist, beurteilt sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls. Darauf hat das LSG Baden-Württemberg hingewiesen und einen Kommanditisten als abhängig Beschäftigten eingestuft. |

Für die Abgrenzung kommt es nach Ansicht des LSG darauf an,

Ausgabe: 09/2020, S. 152 · ID: 46799695

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