SozialversicherungspflichtNageldesigner in Nagelstudio abhängig beschäftigt
| Ein Nageldesigner, der seine Tätigkeit nicht im eigenen Betrieb ausübt, ist in die Betriebsabläufe des Nagelstudios eingebunden und damit sozialversicherungspflichtig. An dieser Bewertung ändert sich insbesondere auch dann nichts, wenn der Designer an das Nagelstudio für Arbeitsplatz und Gerätschaften monatlich 200 Euro Miete zahlt. Das hat das SG Stuttgart im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände entschieden. |
Die Miete eines Arbeitsplatzes in Form eines Stuhls könne nicht zu einer Selbstständigkeit führen. Der Nageldesigner sei vielmehr wirtschaftlich abhängig von dem Nagelstudio gewesen, für das er allein tätig war. Dabei sei er räumlich und zeitlich in die Betriebsabläufe eingebunden gewesen. Dass er hinsichtlich der Ausführung der Tätigkeit nicht weisungsgebunden gewesen sei, liege in der Natur der Sache, da der Kunde dem Nageldesigner seine Wünsche mitteile, die dieser umsetze (SG Stuttgart, Urteil vom 30.10.2019, Az. S 7 R 1197/17, Abruf-Nr. 217215).
Ausgabe: 09/2020, S. 152 · ID: 46756893
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