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Lohnfortzahlung/EntschädigungArbeitsunfähigkeit und Quarantäne – in den Fällen gibt es die Entschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG
Top-Beitrag Abo-Inhalt 21.01.2021 4 Min. Lesedauer Von Dr. Jörg Puppe, Rechtsanwalt/Compliance Officer, Osborne Clarke
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| Kommen bei einem Arbeitnehmer Arbeitsunfähigkeit und Quarantäne zusammen, stellen sich mehrere Fragen: Muss der Arbeitgeber Lohnfortzahlung leisten? Wenn ja, nach welcher Regelung richtet sich diese? Wann besteht ein Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)? LGP liefert nachfolgend die Antwort. |
Ausgabe: 2/2021, S. 43 · ID: 47059094
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