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SachbezügePauschalierung nach § 37b Abs. 2 EStG – 44-Euro-Sachbezugsfreigrenze ist anwendbar

Abo-Inhalt 19.01.2021 2 Min. Lesedauer Von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, WTS Steuerberatungsges. mbH, München

| Die 44-Euro-Sachbezugsfreigrenze des § 8 Abs. 2 S. 9 bzw. S. 11 EStG ist auch anwendbar, wenn der Arbeitgeber die betrieblich veranlassten Sachzuwendungen an seine Arbeitnehmer gemäß § 37b Abs. 2 EStG pauschal versteuert. Das hat der BFH klargestellt. Damit bestätigt er die Auffassung der Finanzverwaltung und die in den Unternehmen gelebte Praxis. |

Pauschalierungsregelungen für Sachzuwendungen

Ausgabe: 02/2021, S. 36 · ID: 47046721

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