LGPLöhne und Gehälter professionell
Honorargestaltung · Planerrecht · Management
Aktuell geöffnet
Ende der Ausgabe
Doppelte Haushaltsführung Zweitwohnung/doppelte Haushaltsführung – dies kann der Arbeitgeber erstatten
Top-Beitrag Abo-Inhalt 02.02.2021 10 Min. Lesedauer Von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Notwendige Mehraufwendungen aus Anlass einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung können, soweit sie die als Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen nicht übersteigen, nach § 3 Nr. 13 oder 16 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei erstattet werden. Die Kriterien für eine doppelte Haushaltsführung wurden durch das BMF-Schreiben zum steuerlichen Reisekostenrecht vom 25.11.2020 angepasst und aktualisiert. LGP erläutert die praxisrelevanten Bedingungen für diese lukrative steuer- und sozialversicherungsfreie Erstattungsmöglichkeit. |
Inhaltsverzeichnis
- Doppelte Haushaltsführung
- Vorliegen eines eigenen Hausstands
- Hauptwohnung außerhalb des Ortes der ersten Tätigkeitsstätte
- Zweitwohnung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte
- Berufliche Veranlassung
- Diese Aufwendungen können Arbeitgeber erstatten
- Dienstwagen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Eintragung auf der Lohnsteuerbescheinigung
Ausgabe: 5/2021, S. 98 · ID: 47047953
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
Favorit
Hinweis
PDF
Drucken
Zitieren
Mehr zu diesen Themen
Filter
Bereiche
- IWW
Formate
- Alle
Loading...
Loading...
Loading...