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LGPLöhne und Gehälter professionell

Geringfügige BeschäftigungAnhebung der Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen und weitere Neuerungen geplant

Abo-Inhalt 28.04.2021 2 Min. Lesedauer

| Der Bundestag hat am 22.04.2021 beschlossen, die Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung im Jahr 2021 erneut vorübergehend anzuheben. Darüber hinaus ist eine neue Meldepflicht über die krankenversicherungsrechtliche Absicherung der kurzfristig Beschäftigten beschlossen worden. Die Entscheidung des Bundesrats steht noch aus. |

Ab März 2021 gelten neue Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen

Ausgabe: 05/2021, S. 108 · ID: 47367832

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