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LGPLöhne und Gehälter professionell

Doppelte Haushaltsführung Zweitwohnung/doppelte Haushaltsführung – dies kann der Arbeitgeber erstatten

Top-Beitrag Abo-Inhalt 02.02.2021 10 Min. Lesedauer Von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de

| Notwendige Mehraufwendungen aus Anlass einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung können, soweit sie die als Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen nicht übersteigen, nach § 3 Nr. 13 oder 16 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei erstattet werden. Die Kriterien für eine doppelte Haushaltsführung wurden durch das BMF-Schreiben zum steuerlichen Reisekostenrecht vom 25.11.2020 angepasst und aktualisiert. LGP erläutert die praxisrelevanten Bedingungen für diese lukrative steuer- und sozialversicherungsfreie Erstattungsmöglichkeit. |

Ausgabe: 05/2021, S. 98 · ID: 47047953

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