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LohnfortzahlungTelefonische Krankschreibung weiterhin möglich
23.03.2021 1 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
Regelung gilt biszum 30.06.2021
| Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können wie bisher telefonisch für bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden. Das gilt bis 30.06.2021. Darauf hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verständigt. |
Ausgabe: 5/2021, S. 85 · ID: 47300336
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