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LGPLöhne und Gehälter professionell

Fort- und WeiterbildungWeiterbildungsvereinbarung darf Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen

Abo-Inhalt 05.05.2021 2 Min. Lesedauer Von Rechtsanwalt Michael Röcken, Bonn, www.ra-roecken.de

| Zusätzlich zum Arbeitsvertrag wird oft eine Fort- und Weiterbildungsvereinbarung geschlossen. Sie verpflichtet den Arbeitnehmer, einen Teil der Kosten zurückzuzahlen, wenn er selbst kündigt. Differenziert die Rückzahlungsklausel hier nicht weiter, kann sie unwirksam sein. Das zeigt ein Urteil des LAG Hamm. |

Streit um Rückforderung von Weiterbildungskosten bei AN-Kündigung

Ausgabe: 07/2021, S. 148 · ID: 47382686

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