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LGPLöhne und Gehälter professionell

ArbeitgeberdarlehenArbeitgeber gewährt Arbeitnehmer ein Darlehen: Wann sind Darlehenszinsen Arbeitslohn?

Abo-Inhalt 01.04.2022 8 Min. Lesedauer Von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de und Dipl.-Finanzwirt Jan-Philipp Muche, Hameln

| Im Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden immer wieder Darlehen gewährt. Im Fokus der Finanzverwaltung steht dann der Zins: Wird ein dem Arbeitgeber gewährtes Darlehen überaus hoch verzinst oder verlangt der Arbeitgeber bei einem Darlehen an den Arbeitnehmer einen sehr niedrigen Zins, kann ein verdeckter Lohnbestandteil entstehen. Wird dies bei einer Lohnsteueraußenprüfung aufgedeckt, kommt es zur Haftung. LGP stellt die Grundsätze in einer zweiteiligen Serie vor. Im zweiten Teil geht es um die Fälle, in denen der Arbeitgeber ein Darlehen gewährt. |

Ausgabe: 05/2022, S. 134 · ID: 48105090

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