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AltersversorgungHinterbliebenenversorgung: BAG segnet Mindestehedauer ab

12.05.2022 1 Min. Lesedauer

| In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann der Arbeitgeber eine zugesagte Hinterbliebenenversorgung ausschließen, wenn die Ehe bis zum Versterben des Versorgungsberechtigten nicht mindestens zwölf Monate gedauert und die Hinterbliebene die Möglichkeit hat, darzulegen und ggf. zu beweisen, dass der Berechtigte aufgrund eines erst nach der Eheschließung erlittenen Unfalls oder einer erst später eingetretenen Krankheit gestorben ist. Das hat das BAG entschieden (BAG, Urteil vom 02.12.2021, Az. 3 AZR 254/21, Abruf-Nr. 227402). |

Ausgabe: 05/2022, S. 119 · ID: 48301570

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