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BetriebsprüfungFührung digitaler Unterlagen: An wen geht Befreiungsantrag?

09.05.2022 1 Min. Lesedauer

| Ein Leser fragt: Für die Betriebsprüfung der Sozialversicherung sind die Unterlagen seit 01.01.2022 elektronisch zu führen. Unternehmen können sich bis 31.12.2026 auf Antrag noch befreien lassen. An wen ist der Befreiungsantrag zu stellen? |

Antwort | Den Antrag auf Befreiung von der Führung elektronischer Unterlagen können Unternehmen bei der Deutschen Rentenversicherung formlos stellen. Wer zuständig ist, hängt davon ab, welcher Rentenversicherungsträger die letzte Prüfmitteilung oder den letzten Prüfbescheid erlassen hat.

Ausgabe: 05/2022, S. 117 · ID: 48284121

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