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EnergiepreispauschaleDie 300-Euro-Energiepreispauschale und die Auszahlung in der Praxis

Top-Beitrag Abo-Inhalt 25.05.2022 8 Min. Lesedauer Von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de

| Im Steuerentlastungsgesetz 2022 befindet sich auch die Energiepreispauschale, die die enormen Belastungen aufgrund gestiegener Energiepreise abmildern soll. Sie ist in den §§ 112 bis 122 EStG verankert, beträgt einmalig für jede anspruchsberechtigte Person 300 Euro und wird für den Veranlagungszeitraum 2022 gewährt. LGP liefert die Details und erläutert die Spielregeln, die bei der Auszahlung gelten. |

Ausgabe: 05/2022, S. 124 · ID: 48365218

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