SozialversicherungspflichtDer GmbH-Geschäftsführer ist auch als Vorstand der Vereinsmutter nicht selbstständig tätig
| Der Geschäftsführer einer GmbH, deren alleiniger Gesellschafter ein eingetragener Verein ist, ist abhängig beschäftigt. Dass der GmbH-Geschäftsführer auch alleinvertretungsberechtigtes Mitglied des aus drei Personen bestehenden Vereinsvorstands ist, begründet keine selbstständige Tätigkeit. Das hat das LSG Baden-Württemberg entschieden. |
Im behandelten Fall hatte der Geschäftsführer der GmbH die Auffassung vertreten, er leite als Vorstandsmitglied des Trägervereins die GmbH wie ein Gesellschafter-Geschäftsführer. Dem widersprach das LSG. Der Geschäftsführer war nicht Gesellschafter der GmbH, sondern lediglich Vorstandsmitglied des einzigen Gesellschafters. Auch an der Gesellschafterin, dem Verein, war er nicht beteiligt. Er verfügte also weder über eine Kapitalbeteiligung an der GmbH noch am Gesellschafter und trug daher keinerlei unternehmenstypisches Risiko. Er war nicht im „eigenen“ Unternehmen, sondern einem fremden Betrieb tätig (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.05.2023, Az. L 11 BA 3282/21, Abruf-Nr. 236557).
Ausgabe: 12/2023, S. 242 · ID: 49727788
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