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Arbeitslohn/BewirtungBewirtungskosten oder Aufmerksamkeiten: LfSt Niedersachsen liefert die Details zur Abgrenzung
Abo-Inhalt 15.11.2023 4 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| Die Abgrenzung zwischen Bewirtungskosten und Aufmerksamkeiten ist nicht trivial. Denn für Aufmerksamkeiten gelten im Gegensatz zu Bewirtungskosten viele steuerliche Begünstigungen – egal ob Arbeitnehmer oder Geschäftspartner beköstigt werden. Das Landesamt für Steuern (LfSt) Niedersachsen zeigt in einer aktuellen Verfügung, dass die konkrete Unterscheidung zwischen beiden Formen der Beköstigung alles andere als einfach zu treffen ist. LGP beleuchtet die Details. |
Ausgabe: 12/2023, S. 250 · ID: 49789517
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