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LGPLöhne und Gehälter professionell

SteuertickerWichtiges zur Lohnsteuer auf den Punkt gebracht

Abo-Inhalt 22.11.2023 2 Min. Lesedauer

| Der „Steuerticker“ bietet Ihnen einen Überblick über wichtige steuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben. |

Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben

BMF: Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2024

Das BMF hat die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2024 bekannt gemacht. Gegenüber dem Entwurf des Programmablaufplans 2024 (Stand: 19.09.2023) haben sich noch Änderungen mit Bezug auf den Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (1,7 Prozent statt 1,6 Prozent) ergeben (BMF, Schreiben vom 03.11.2023, Az. IV C 5 – S-2361/19/10008 :010, Abruf-Nr. 238250).

Betriebsprüfung: Aktuelle Version der Digitalen LohnSchnittstelle 2024.1 ist veröffentlicht

Damit Arbeitgeber dem Finanzamt bei einer Lohnsteuerprüfung den Datenzugriff auf ihr Lohnbuchhaltungssystem geben können, benötigen sie eine digitale LohnSchnittstelle (DLS). Das Bundeszentralamt für Steuern hat die aktuelle Version der Digitalen LohnSchnittstelle 2024.1 bereitgestellt (www.iww.de/s9897). Änderungen gegenüber der Version 2023.1 ergeben sich in den Datengruppen Arbeitnehmerstammdaten und Lohnkontendaten. Außerdem wurde der Fragen- und Antworten-Katalog zur DLS redaktionell überarbeitet und ergänzt.

BFH: Wann ist ein Arbeitnehmer einer betrieblichen Einrichtung zugeordnet?

Eine (stillschweigende) Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers ergibt sich nicht allein daraus, dass der Arbeitnehmer die Einrichtung nur gelegentlich zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit aufsuchen muss, seine Arbeitsleistung im Übrigen aber ganz überwiegend außerhalb der festen Einrichtung erbringt. Dies hat der BFH im Fall eines Bauleiters klargestellt (BFH, Urteil vom 14.09.2023, Az. VI R 27/21, Abruf-Nr. 238242). Mehr dazu demnächst in LGP.

BFH: Zahlung von Arbeitslohn als anfechtbare Rechtshandlung

Die Zahlung von Arbeitslohn stellt eine anfechtbare Rechtshandlung im Sinne der §§ 129 ff. der Insolvenzordnung dar (BFH, Urteil vom 18.04.2023, Az. VII R 35/19, Abruf-Nr. 238248).

BFH: Sachzuwendungen eines Kreditinstituts an Privatkunden zur allgemeinen Kundenpflege sind steuerbar

Sachzuwendungen eines Kreditinstituts an seine Privatkunden, die der Pflege der Geschäftsbeziehung dienen, führen nicht zur Pauschalversteuerung nach § 37b Abs. 1 EStG. Mit dieser Begründung hat der BFH die Revision des Finanzamts gegen das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 19.04.2021 (Az. 10 K 577/21) als unbegründet zurückgewiesen (BFH, Urteil vom 09.08.2023, Az. VI R 10/21, Abruf-Nr. 238241).

FG Münster: Tätigkeit im Rahmen der Sicherungsverwaltung führt zu Arbeitslohn

Die Einnahmen aus einer Tätigkeit, die eine in Sicherungsverwahrung untergebrachte Person in einer Justizvollzugsanstalt erbringt, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn (FG Münster, Urteil vom 20.09.2023, Az. 14 K 1227/21 E, Abruf-Nr. 238309).

Betriebsveranstaltungen: BVerfG nimmt „No-Show-Kosten“-Thema nicht zur Entscheidung an

Bei der Bewertung von Arbeitslohn anlässlich einer Betriebsveranstaltung sind alle mit dieser in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Aufwendungen des Arbeitgebers anzusetzen, ungeachtet dessen, ob sie beim Arbeitnehmer einen Vorteil begründen können. Das hat der BFH 2021 entschieden (BFH, Urteil vom 29.04.2021, Az. VI R 31/18, Abruf-Nr. 223501). Und dabei bleibt es. Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde, wonach No-Show-Kosten auszugrenzen wären, nämlich nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, Beschluss vom 20.07.2023, Az. 2 BvR 1443/21, Abruf-Nr. 238311).

Aktuelles IWW-Webinar Löhne und Gehälter am 18.01.2024 von 10:00 bis 12:00 Uhr
Referent: Raschid Bouabba

Thema: Neuerungen für das Lohnbüro 2024, mehr dazu auf www.iww.de/s9971

Ausgabe: 12/2023, S. 258 · ID: 49734541

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