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Doppelte HaushaltsführungWelche Kosten sind bei der 1.000-Euro-Grenze zu berücksichtigen? – Zwei Fragen sind derzeit offen
Abo-Inhalt 13.11.2023 4 Min. Lesedauer Von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, WTS Steuerberatungsges. mbH, München
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Hinweis an Redaktion
| Die 1.000-Euro-Grenze gilt nur für die Unterkunftskosten der Zweitwohnung im Inland. Dazu gehören insbesondere Miete, Betriebskosten, Reinigung und Rundfunkgebühren. Möbel, Einrichtungsgegenstände und Hausrat gehören nicht mehr dazu. Derzeit sind Revisionsverfahren zu der Frage anhängig, ob die Kosten für einen separat angemieteten Stellplatz und die Zweitwohnungssteuer unter die 1.000-Euro-Grenze fallen. Ein Überblick. |
Ausgabe: 12/2023, S. 256 · ID: 49748458
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