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LGPLöhne und Gehälter professionell

ReisekostenKann der Arbeitgeber bei Nutzung des Deutschland-Tickets für Dienstreisen die Kosten als Reisekosten steuerfrei erstatten?

17.11.2023 1 Min. Lesedauer

| In der Praxis stellt sich die Frage, ob das Deutschland-Ticket für Dienstreisen genutzt werden kann und ob es der Arbeitgeber dann als Reisekosten steuerfrei erstatten darf. Steuerberaterin Susanne Weber antwortet. |

Antwort | Ja, das geht, ist aber etwas aufwändig. Denn wie bei der BahnCard muss der Arbeitgeber im Wege einer Prognose prüfen, ob im jeweiligen Monat die Summe der Einzelfahrkarten für die Dienstreisen die Kosten für das Deutschland-Ticket voraussichtlich übersteigen werden. Ist das der Fall, kann der Arbeitgeber das Deutschland-Ticket als Reisekosten steuerfrei erstatten. Eine private Mitbenutzung ist in diesem Fall unbeachtlich. Eine Bescheinigung in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist nicht erforderlich. Dies gilt sowohl in Fällen, in denen das Deutschland-Ticket vom Arbeitnehmer als Job-Ticket bezogen wird, als auch für Deutschland-Tickets, die der Arbeitnehmer ohne Arbeitgeberzuschuss kauft. Auch eine nachträgliche steuerfeie Erstattung der Kosten ist denkbar, wenn der Mitarbeiter im Nachhinein darlegt, dass die Summe der Einzelfahrkarten für die Dienstreisen teurer gewesen wären als das Deutschlandticket.

Ausgabe: 12/2023, S. 241 · ID: 49792411

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