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SteuertickerWichtiges zur Lohnsteuer auf den Punkt gebracht

Abo-Inhalt 19.09.2024 2 Min. Lesedauer

| Der „Steuerticker“ bietet Ihnen einen Überblick über wichtige steuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben. |

Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben

BMF: Muster für elektronische Lohnsteuerbescheinigung für Kalenderjahre ab 2025 veröffentlicht

Anfang September hat das BMF das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für das Kalenderjahr 2025 bekanntgemacht (BMF, Schreiben vom 05.09.2024, Az. IV C 5 – S 2378/19/10002 :002, Abruf-Nr. 243862).

BMF: Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2025 liegt vor

Das BMF hat das Vordruckmuster für die „Lohnsteuer-Anmeldung 2025“ und die „Übersicht über länderunterschiedliche Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2025“ veröffentlicht (BMF, Schreiben vom 29.08.2024, Az. IV C 5 – S 2533/19/10026 :005, Abruf-Nr. 243656).

BFH: Inländische Steuerpflicht von Arbeitslohn aus inländischer öffentlicher Kasse bei Priester im Ausland

Die von einem Bistum der römisch-katholischen Kirche Deutschlands gezahlten Dienstbezüge eines im Ausland tätigen Priesters unterliegen der inländischen Steuerpflicht, weil die Mittel aus einer inländischen öffentlichen Kasse i. S. v. § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b EStG stammen (BFH, Urteil vom 11.07.2024, Az. VI R 35/21, Abruf-Nr. 243603).

Vor dem BFH: Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand eines selbstständig tätigen Lotsen

Der BFH muss sich unter dem Az. VIII R 13/24 mit folgender Frage befassen: Stellt der Bezirk eines Lotsen in einem Hafen eine großräumige Betriebsstätte dar, weil alle Fahrstrecken in einem durch normative Regelungen begrenzten Einzugsbereich umfasst sind und eine Lotsenstation als ortsfeste Einrichtung vorliegt? Zugrunde liegt ein Fall vom FG Niedersachsen (Urteil vom 22.05.2024, Az. 8 K 74/22, Abruf-Nr. 243484).

Beim BFH: Übertragung einer Pensionszusage auf Pensionsfonds
Der BFH muss unter dem Az. VIII R 19/24 folgende Fragen klären:
  • 1. Muss im Hinblick auf das vereinbarte Pensionsalter bei einer wesentlichen Änderung der Pensionszusage nach der erstmaligen Zusage erneut geprüft werden, ob die Pensionszusage durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist?
  • 2. Löst die Auslagerung der Pensionsverpflichtung gegen Zahlung eines Einmalbetrags den Zufluss eines Vermögensvorteils in Form einer verdeckten Gewinnausschüttung aus (§ 11 Abs. 1 S. 1 EStG)?
  • 3. Kann die Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 66 EStG auch auf eine verdeckte Gewinnausschüttung Anwendung finden?
Bundesregierung: Steuererleichterungen für Elektrofahrzeuge geplant

Die Bundesregierung reagiert auf den Einbruch beim Absatz von Elektrofahrzeugen. Sie hat am 04.09.2024 zwei Formulierungshilfen zum Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) beschlossen (Abruf-Nr. 243734): U. a. ist darin vorgesehen, die Besteuerung privat genutzter E-Dienstwagen noch einmal zu verbessern: Nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 3 EStG (Ein-Prozent-Regelung) ist bei der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs, das keine CO2-Emissionen hat (reine Elektrofahrzeuge, inkl. Brennstoffzellenfahrzeuge), nur ein Viertel der Bemessungsgrundlage (Bruttolistenpreis) und nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 3 Nr. 3 EStG (Fahrtenbuchregelung) nur ein Viertel der Anschaffungskosten oder vergleichbarer Aufwendungen anzusetzen. Arbeitnehmer versteuern diesen Vorteil zurzeit vergünstigt, sofern das Fahrzeug höchstens 70.000 Euro kostet (Bruttolistenpreis) und nach dem 31.12.2023 angeschafft wird bzw. wurde (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 3 EStG). Dieser Betrag soll auf 95.000 Euro angehoben werden. Die neue Höchstgrenze soll rückwirkend für E-Dienstwagen gelten, die ab Juli 2024 angeschafft werden bzw. wurden. LGP hält Sie über das Gesetzgebungsverfahren auf dem Laufenden.

Ausgabe: 10/2024, S. 202 · ID: 50144642

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