Lohnsteuer/Sozialversicherung/ArbeitsrechtDas gilt für die Beschäftigung von Schülern und Studenten als Aushilfen in der Ferienzeit 2025
| Die Schul- und Semesterferien nutzen viele Schüler und Studenten für einen Ferienjob. Auch für Arbeitgeber sind Ferienaushilfen attraktiv. Durch den befristeten Einsatz können urlaubsbedingte Personalengpässe vermieden sowie saisonale Arbeitsspitzen ausgeglichen und bei richtiger Gestaltung sogar Personalkosten gespart werden. Zum erfolgreichen Einsatz im Unternehmen gehört auch die richtige Behandlung der Aushilfen im Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht für das Jahr 2025. |
AUSGABE: LGP 7/2025, S. 153 · ID: 50435193