Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Juli 2025 abgeschlossen.
Gesetzliche UnfallversicherungVerletzt beim Kaffeetrinken während einer Arbeitsbesprechung: LSG Sachsen-Anhalt erkennt Sturz als Arbeitsunfall an
| Stürzt ein Vorarbeiter, als er sich beim Kaffeetrinken während einer Arbeitsbesprechung verschluckt, und verletzt sich schwer, ist der Sturz ein Arbeitsunfall. Denn der Kaffee hatte einen betrieblichen Zweck. Das hat das LSG Sachsen-Anhalt entschieden. |
Ein Vorarbeiter war auf einer Baustelle tätig. Während einer morgendlichen Besprechung im Baucontainer trank er Kaffee, verschluckte sich, ging hustend nach draußen und verlor dort kurz das Bewusstsein. Er stürzte mit dem Gesicht auf ein Metallgitter und zog sich einen Nasenbeinbruch zu. Die Berufsgenossenschaft lehnte eine Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Das Kaffeetrinken gehöre zum privaten Lebensbereich, argumentierte sie.
AUSGABE: LGP 7/2025, S. 140 · ID: 50458446