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DienstwagenBAG stellt klar: Widerruf der privaten Dienstwagennutzung während einer Freistellung möglich

Abo-Inhalt23.07.202597 Min. LesedauerVon Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Nikolaus Polzer und Rechtsanwältin Jule Sofie Hindahl, Noerr PartGmbB, Düsseldorf

| Die Überlassung eines Dienstwagens zur dienstlichen und privaten Nutzung stellt regelmäßig einen attraktiven Anreiz für Arbeitnehmer dar. Eine aktuelle Entscheidung des BAG hat nun Klarheit geschaffen, dass Arbeitgeber die private Dienstwagennutzung während einer Freistellung widerrufen können. LGP stellt die Entscheidung und deren Relevanz für die Praxis vor und liefert am Ende eine vertragliche Widerrufsregelung. |

ID: 50487294

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