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PfändungHöhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen gelten seit Juli 2025
| Zum 01.07.2025 ist die Pfändungsfreigrenze beim Arbeitseinkommen gestiegen. Damit erhöhen sich u. a. die auszahlbaren Beträge an Arbeitnehmer, deren Gehalt gepfändet wurde. |
Der unpfändbare Grundfreibetrag erhöht sich zum 01.07.2025 auf 1.555 Euro monatlich; vorher waren es 1.491,75 Euro monatlich. Wegen der Rundungsvorschrift in § 850c Abs. 5 S. 1 Nr. 1 ZPO erhöht sich dieser Betrag auf 1.559,99 Euro monatlich (vorher: 1.499,99 Euro). Der unpfändbare Betrag erhöht sich, wenn der Schuldner gesetzliche Unterhaltspflichten erfüllt. Je höher die Zahl der Unterhaltsberechtigten ist, desto höher ist der unpfändbare Betrag (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2025, Abruf-Nr. 248729).
AUSGABE: LGP 7/2025, S. 137 · ID: 50458387