ArbeitsverhältnisArbeitsgericht Berlin: Freie Mitarbeit einer Musikschullehrerin ist kein Arbeitsverhältnis
| Die arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Bewertung einer Tätigkeit muss sich nicht decken. Das hat das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin im Fall einer Musikschullehrerin klargestellt. Die Entscheidung ist vor allem deswegen interessant, weil das BSG – ebenfalls bei einer Musikschullehrerin – sozialversicherungsrechtlich von einer abhängigen Beschäftigung ausging und damit bei nahezu allen Musikschulen und Bildungseinrichtungen Unsicherheiten über die SV-Pflicht der Honorarlehrkräfte ausgelöst hat. |
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AUSGABE: LGP 11/2025, S. 239 · ID: 50549815

