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ArbeitsrechtLAG Köln: Schiedsrichterassistenten sind Arbeitnehmer

Leseprobe09.12.2025284 Min. Lesedauer

Der Vertrag zwischen einem Schiedsrichterassistenten und der DFB S GmbH über den Einsatz des Assistenten in der dritten Profiliga begründet ein Arbeitsverhältnis. Das entschied das LAG Köln in einem Verfahren über das Vorliegen einer Altersdiskriminierung (LAG Köln, Urteil vom 16.06.2025, Az. 5 Ta 58/25, Abruf-Nr. 249210).

Der Vertrag zwischen einem Schiedsrichterassistenten und der DFB S GmbH über den Einsatz des Assistenten in der dritten Profiliga begründet ein Arbeitsverhältnis. Das entschied das LAG Köln in einem Verfahren über das Vorliegen einer Altersdiskriminierung (LAG Köln, Urteil vom 16.06.2025, Az. 5 Ta 58/25, Abruf-Nr. 249210).

ID: 50652673

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