Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sie sind für uns als Rechtsanwälte seit Langem Anlass für Ärger: Beschlüsse gem. § 522 Abs. 2 ZPO. Die Vorschrift eröffnet dem Berufungsgericht die Möglichkeit, „substanzlose“ Berufungen im Interesse einer einfachen Erledigung sowie ...
