Kurzarbeitergeld
Anzeige über Arbeitsausfall beim Kurzarbeitergeld: Arbeitgeber trägt Risiko des rechtzeitigen Zugangs auch in der Pandemie
Der Arbeitgeber trägt das Risiko des rechtzeitigen Zugangs der Anzeige über Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit bei Postversand. Das gilt auch während der Covid-19-Pandemie, so das LSG Nordrhein-Westfalen.