Mitarbeitermobilität
Änderung des AEAO enthält Änderungen zum Ort der Geschäftsleitung und zu Betriebsstätten
Die Finanzverwaltung hat den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) mit sofortiger Wirkung geändert. Erstmals hat sie Ausführungen zum Ort der Geschäftsleitung (AEAO zu § 10 AO) aufgenommen. Zudem hat sie die Passage zur Begründung ...