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Steuerermäßigung nach § 35a EStGHandwerkerleistungen: Keine Steuerermäßigung bei Belastung des GmbH-Verrechnungskontos
Abruf-Nr. 231066
| Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG) setzt voraus, dass der Rechnungsbetrag auf einem Konto des Leistenden bei einem Kreditinstitut gutgeschrieben wird. Dies ist nach einem Beschluss des BFH (9.6.22, VI R 23/20, Abruf-Nr. 231066) nicht der Fall, wenn die von einer GmbH an den Gesellschafter erbrachte Leistung durch die Buchung gegen das Gesellschafterverrechnungskonto bei der GmbH beglichen wird. |
Sachverhalt: Ein an einer GmbH beteiligter Steuerpflichtiger beauftragte diese mit Abdichtungs-/Reparaturarbeiten an seinem Wohnhaus. Die Rechnung beglich er durch Belastung seines Gesellschafterverrechnungskontos. In seiner Steuererklärung machte er eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen geltend – allerdings zu Unrecht, wie nun der BFH befand.
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AUSGABE: MBP 11/2022, S. 184 · ID: 48623670