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Doppelte HaushaltsführungHauptwohnsitz im Ausland: Kostenbeteiligung ist nicht zu unterstellen, sondern nachzuweisen!

Abo-Inhalt29.03.20233365 Min. LesedauerVon Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln

| Die für eine doppelte Haushaltsführung erforderliche finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung muss bei Fällen mit Auslandsbezug nicht unterstellt werden, nur weil der Arbeitnehmer verheiratet ist (FG Niedersachsen 21.9.22, 9 K 309/20, Rev. zugelassen, Abruf-Nr. 231987). |

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AUSGABE: MBP 4/2023, S. 58 · ID: 49223093

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