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Private VeräußerungsgeschäfteKryptowährungen: Veräußerungsgewinne sind zu versteuern
Abo-Inhalt29.03.20233592 Min. LesedauerVon Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
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Abruf-Nr. 234091
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| Erzielt ein Steuerpflichtiger innerhalb eines Jahres aus dem Verkauf oder dem Tausch von Kryptowährungen (wie Bitcoin, Ethereum und Monero) Veräußerungsgewinne, dann sind diese als privates Veräußerungsgeschäft zu versteuern (BFH 14.2.23, IX R 3/22, Abruf-Nr. 234091; PM Nr. 13/23 vom 28.2.23). |
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AUSGABE: MBP 4/2023, S. 57 · ID: 49234716
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