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EinkommensteuerAltersfreizeit: Rückstellung, wenn es auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit ankommt!
Abo-Inhalt 04.12.2024 4 Min. Lesedauer Von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
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| In der Handels- und Steuerbilanz sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden (§ 249 Abs. 1 S. 1 HGB, § 5 Abs. 1 S. 1 EStG). Der BFH (5.6.24, IV R 22/22, Abruf-Nr. 242848) hat die Voraussetzungen – und dabei insbesondere das Kriterium „Erfüllungsrückstand“ – in einem Fall von tarifrechtlich zugesagter Altersfreizeit durchgeprüft. |
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Ausgabe: 12/2024, S. 202 · ID: 50195753
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