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UmsatzsteuerDie neue Kleinunternehmerregelung ab 1.1.25
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Hinweis an Redaktion
| Bedingt durch eine Änderung des EU-Rechts muss auch Deutschland seine Regelungen zum Kleinunternehmer (§ 19 UStG) zum 1.1.25 umfassend ändern. Dies erfolgt durch das JStG 2024, dem der Bundesrat am 22.11.24 zugestimmt hat. Neben vielen Anpassungen am bisherigen System kann die Regelung auch erstmalig im EU-Ausland in Anspruch genommen werden. Hierzu wird ein neues Meldeverfahren in § 19a UStG eingeführt. |
Ausgabe: 12/2024, S. 212 · ID: 50156291
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