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Dez. 2024

Elektronische RechnungenFinales BMF-Schreiben zur E-Rechnung

Abo-Inhalt04.12.20243 Min. LesedauerVon Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln

| Für nach 2024 ausgeführte Umsätze gilt die obligatorische elektronische Rechnung (kurz E-Rechnung) bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern. Bereits im Juni 2024 hatte das BMF ein Anwendungsschreiben im Entwurf veröffentlicht und den Verbänden mit der Gelegenheit zur Stellungnahme übersandt. Nun liegt das finale Schreiben mit 18 Seiten vor (BMF 15.10.24, III C 2 - S 7287-a/23/10001 :007, Abruf-Nr. 244405). |

AUSGABE: MBP 12/2024, S. 204 · ID: 50232154

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