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Dez. 2024

GesetzgebungJahressteuergesetz 2024 in „trockenen Tüchern“

Abo-Inhalt02.12.20243621 Min. LesedauerVon Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln

| Am 18.10.24 hat der Bundestag in 2. und 3. Lesung den durch den Finanzausschuss (umfangreich) geänderten Gesetzentwurf für ein Jahressteuergesetz (JStG) 2024 beschlossen. Da auch der Bundesrat am 22.11.24 zugestimmt hat, ist das Gesetz also nun in „trockenen Tüchern“. Nachfolgend werden wichtige Neuerungen bei der Einkommen- und Umsatzsteuer vorgestellt. |

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AUSGABE: MBP 12/2024, S. 206 · ID: 50230465

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