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Elektronische RechnungenFinales BMF-Schreiben zur E-Rechnung
Abo-Inhalt 04.12.2024 3 Min. Lesedauer Von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
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Hinweis an Redaktion
| Für nach 2024 ausgeführte Umsätze gilt die obligatorische elektronische Rechnung (kurz E-Rechnung) bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern. Bereits im Juni 2024 hatte das BMF ein Anwendungsschreiben im Entwurf veröffentlicht und den Verbänden mit der Gelegenheit zur Stellungnahme übersandt. Nun liegt das finale Schreiben mit 18 Seiten vor (BMF 15.10.24, III C 2 - S 7287-a/23/10001 :007, Abruf-Nr. 244405). |
Ausgabe: 12/2024, S. 204 · ID: 50232154
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