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Gesetzgebung Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag: Erhöhung für 2024
04.12.2024 1 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| Der Bundesrat hat dem Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 am 22.11.24 zugestimmt. Das heißt: Der Grundfreibetrag wird von 11.604 EUR auf 11.784 EUR und der Kinderfreibetrag von 6.384 EUR auf 6.612 EUR rückwirkend ab 1.1.24 angehoben. |
Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung für Dezember 2024
Die höheren Beträge sind bei der Entgeltabrechnung für Dezember 2024 anzuwenden. Im Vorgriff auf die Erhöhung hatte das BMF (18.10.24, IV C 5 - S 2361/19/10008 :012, unter www.iww.de/s11897) bereits die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für Dezember 2024 veröffentlicht.
Ausgabe: 12/2024, S. 199 · ID: 50232242
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