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GesetzgebungJahressteuergesetz 2024 in „trockenen Tüchern“
Abo-Inhalt 02.12.2024 6 Min. Lesedauer Von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
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Hinweis an Redaktion
| Am 18.10.24 hat der Bundestag in 2. und 3. Lesung den durch den Finanzausschuss (umfangreich) geänderten Gesetzentwurf für ein Jahressteuergesetz (JStG) 2024 beschlossen. Da auch der Bundesrat am 22.11.24 zugestimmt hat, ist das Gesetz also nun in „trockenen Tüchern“. Nachfolgend werden wichtige Neuerungen bei der Einkommen- und Umsatzsteuer vorgestellt. |
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Ausgabe: 12/2024, S. 206 · ID: 50230465
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