MBPMandat im Blickpunkt
Aktuell geöffnet
Ende der Ausgabe
Außergewöhnliche BelastungenZivilprozesskosten abzugsfähig, wenn Verlust der Existenzgrundlage droht
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
iww.de
. 243968
. 243968
| Prozesskosten sind grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar (§ 33 Abs. 2 S. 4 EStG). Eine gesetzliche Ausnahme gilt nur dann, wenn es sich um Aufwendungen handelt, ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können. Über einen solchen Fall musste jüngst das FG Niedersachsen (15.5.24, 9 K 28/23, Abruf-Nr. 243968) entscheiden. |
1. Sachverhalt
Ausgabe: 12/2024, S. 201 · ID: 50184685
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
Favorit
Hinweis
PDF
Drucken
Zitieren
Mehr zu diesen Themen
Filter
Bereiche
- IWW
Formate
- Alle
Loading...
Loading...
Loading...